Präambel
Im Gedenken an den Dichter Hermann Hesse und zur Pflege einer literarischen Kultur in seinem Geiste, sowie zur Förderung internationaler Verständigung haben der Südwestfunk Baden-Baden und die Sparkasse Pforzheim Calw den Calwer Hermann-Hesse-Preis gestiftet.
Der Preis wird jeweils am Geburtstag von Hermann Hesse verliehen. Der Verleihungsort ist Calw.
§ 1 Der Preis
Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben, nämlich als Calwer Hermann-Hesse-Förderpreis in Höhe von 15.000 € für deutschsprachige Literaturzeitschriften, die ihren Schwerpunkt bei der Veröffentlichung von Arbeiten junger oder noch nicht bekannter Autoren haben,die sich im Sinne Hermann Hesses durch kritische Weltoffenheit auszeichnen sowie als Calwer Hermann-Hesse-Übersetzerpreis in Höhe von 15.000 € für die Übersetzung von Werken Hermann Hesses in eine fremde Sprache oder die Übersetzung literarischer Werke von fremder Sprache ins Deutsche. Der Preis kann in keiner der beiden Kategorien auf mehrere Personen verteilt werden. Die Verleihung der Preise findet abwechselnd alle zwei Jahre statt. Bei der ersten Verleihung wird der Calwer Hermann-Hesse-Förderpreis für Literaturzeitschriften vergeben.
§ 2 Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme am Calwer Hermann-Hesse-Förderpreis sind Literaturzeitschriften in deutscher Sprache berechtigt, die anspruchsvolle Literatur fördern. Mit dem Calwer Hermann-Hesse-Übersetzerpreis werden im Wechsel Übersetzungen von Werken Hermann Hesses in eine fremde Sprache und Übersetzungen literarischer Werke von fremder Sprache ins Deutsche ausgezeichnet, die sich durch sprachliche Leistung besonders hervorheben. Die auszuzeichnenden Werke müssen veröffentlicht sein.
§ 3 Vergabe
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, die aus den stimmberechtigten Mitgliedern (§ 4) und drei Beisitzern besteht.
§ 4 Bestellung und Zusammensetzung der Jury
Die Jury besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Vorstand bestellt werden. Der Vorstand bestellt für jede Preiskategorie eine besondere Jury. Die stimmberechtigten Jury-Mitglieder wählen jeweils mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Die Wiederwahl zum Vorsitzenden ist möglich. Die Jury wird zu Beginn einer Verleihungsperiode bestellt. Die unmittelbare Wiederbestellung ist nur einmal möglich. Die Juroren erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Jury ist berechtigt Sachverständige heranzuziehen. Zu den Sitzungen der jeweiligen Jury werden ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg, der Geschäftsführer des Hermann-Hesse-Kolloquiums Calw und ein Vertreter des Südwestfunks als Berater eingeladen.
§ 5 Arbeit der Jury
Die Jury tritt möglichst ein Jahr vor jeder Preisverleihung zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Beratungen sind vertraulich. Die Jury ist nur beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Sie wird vom Vorsitzenden einberufen. Die Jury wählt die Preisträger. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet der Jury-Vorsitzende. Stimmenthaltungen sind in der Schlussabstimmung nicht zulässig. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Ablauf der Beratungen und die Abstimmungsergebnisse werden protokolliert. Der Wortlaut der Begründung wird festgehalten.
§ 6
Der Vorstand der Calwer Hermann-Hesse-Stiftung teilt die Beschlüsse der Stiftung der Öffentlichkeit mit. Die Beschlüsse der Stiftung sind endgültig und können auf dem Rechtsweg nicht angefochten werden.Die Verleihungen erfolgen in festlicher Form unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg.
Satzung und Statuten | Statut Calwer Hermann-Hesse-Stipendium