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Statut Calwer Hermann-Hesse-Stipendium

Im Gedenken an den Dichter Hermann Hesse, zur Pflege literarischer Kultur und zur Förderung der internationalen Verständigung im Geiste Hermann Hesses stiftet die Calwer Hermann-Hesse-Stiftung das Calwer Hermann-Hesse-Stipendium.

§ 1 Das Stipendium

Das Calwer Hermann-Hesse-Stipendium wird jährlich bis zu dreimal verliehen. In das Stipendium sollen eingeladen werden

  • deutschsprachige Schriftstellerinnen und Schriftsteller und
  • Schriftstellerinnen und Schriftsteller anderer Sprache, die Sprachkunstwerke aus dem Deutschen in ihre Sprache übersetzen.

Es soll ihnen ermöglichen, eine größere Arbeit durchzuführen oder abzuschließen. Es wird vorausgesetzt, daß sie in dieser Zeit in Calw leben und am Leben der Stadt teilnehmen.

Das Stipendium besteht in der Wohnung in Calw für drei Monate sowie monatlichen 2.000 EUR während dieser Zeit.

§ 2 Voraussetzung

In das Calwer Hermann-Hesse-Stipendium eingeladen werden Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die sich durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben.

§ 3 Auswahl

Die Auswahl der Einzuladenden trifft eine Findungskommission. Eine Bewerbung um das Stipendium ist nicht möglich.

§ 4 Bestellung und Zusammensetzung der Findungskommission

Die Findungskommission besteht aus fünf Persönlichkeiten des literarischen Lebens. Sie werden vom Vorstand der Calwer Hermann-Hesse-Stiftung für die Dauer von drei Jahren berufen. Die jeweilige Findungskommission wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Er wird vom Vorstand bestätigt.
Ist dies keine oder keiner der fünf, so nimmt die oder der Vorstandsvorsitzende die Aufgabe ohne Stimmrecht wahr. Die Mitglieder der Findungskommission sind in ihren Entscheidungen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Mitglieder des Stiftungsvorstandes nehmen an den Sitzungen der Findungskommission ohne Stimmrecht teil. Die Mitglieder der Findungskommission erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung.

Die Findungskommission ist berechtigt, Sachverständige heranzuziehen, Sachkundige um Vorschläge zu bitten und sich durch Rückfragen sach- und personenkundig zu machen.

§ 5 Arbeit der Findungskommission

Die Findungskommission tritt nach Bedarf zusammen. Sie wird vom Vorsitzenden einberufen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Beratungen sind vertraulich.

Die Findungskommission entscheidet mit einfacher Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder. Sie ist beschlußfähig, wenn mindestens drei ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Mitglieder sind zur Stimmabgabe verpflichtet.

Die Findungskommission kann das Stipendium nicht teilen.

Die Entscheidungen der Findungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Ablauf der Beratungen und die Abstimmungsergebnisse werden protokolliert.

§ 6 Bekanntgabe

Der Vorstand der Calwer Hermann-Hesse-Stiftung spricht die Einladung gegenüber den Einzuladenden aus. Die Annahme der Einladung teilt er der Öffentlichkeit mit.

Zitat der Woche

„Was des einen Mensch Schatz und Weisheit ist, klingt den andern immer wie Narrheit.“

Aus Hermann Hesses Erzählung „Die Morgenlandfahrt“, 1930/31