§ 1 Der Preis
„Der Internationale Hermann-Hesse-Preis“ ist mit 15.000 Euro dotiert. Vergeben wird er für ein literarisches Werk im Geiste Hermann Hesses von internationalem Rang. Dies kann eine schriftstellerische Leistung in Verbindung mit ihrer Übersetzung sein, eine originär schriftstellerische Leistung oder eine übersetzerische Leistung. Der Preis kann geteilt werden. Die Verleihung findet alle zwei Jahre statt.
§ 2 Vergabe
Über die Vergabe entscheidet eine Jury, die aus den stimmberechtigten Mitgliedern und Beratern besteht. Die auszuzeichnenden Werke müssen in einem Verlag veröffentlicht sein. Bewerbungen sind ausgeschlossen. Die Preisentscheidung trifft allein und unabhängig eine Jury.
§ 3 Bestellung und Zusammensetzung der Jury
Die Jury besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern. Diese werden vom Vorstand jeweils für eine Preisentscheidung bestimmt. Die unmittelbare Wiederbestellung in die Jury als stimmberechtigtes Mitglied ist nur einmal möglich.
Als Berater sind jeweils ein/e Vertreter/in des Stiftungsgründers SWR und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg einzuladen. Der Vorstand kann weitere Berater berufen. Die Berater sind nicht stimmberechtigt. Die Juroren/innen erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung.
§ 4 Arbeit der Jury
Die Jury tritt möglichst ein Jahr vor jeder Preisverleihung zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Sie wählt aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit eine/n Vorsitzende/n. Die Wiederwahl zum/r Vorsitzenden ist möglich. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Beratungen sind vertraulich. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Jury wählt den/die Preisträger/in. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet der/die Jury-Vorsitzende. Stimmenthaltungen sind nicht möglich. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Ablauf der Beratungen wird protokolliert. Der Wortlaut der Begründung wird festgehalten.
§ 5 Bekanntgabe
Der Vorstand der Calwer Hermann-Hesse-Stiftung teilt die Beschlüsse der Jury der Öffentlichkeit mit. Die Beschlüsse können nicht auf dem Rechtsweg angefochten werden. Die Preisverleihung erfolgt in festlicher Form unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg.